eLearning Glossar – D, wie …

Willkommen zurück zur eLearning Glossar-Reihe! Im vierten Teil unserer Serie widmen wir uns zentralen Begriffen mit dem Buchstaben D. Von Datenschutz über Didaktik bis hin zur DSGVO, stellen wir kurz und verständlich dar, was diese Begriffe im Kontext moderner Lernformate bedeuten.

Datenschutz

Was ist Datenschutz? Durch den Umgang mit persönlichen Informationen können Nachteile für Einzelpersonen entstehen, davor schützt der Datenschutz. In der Europäischen Union hat dieser Schutz den Rang eines Grundrechts. Schutz personenbezogener Daten – „Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.“ Art. 8 Abs. 1 Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Das Datenschutzrecht regelt, wer für welche Zwecke Daten einer anderen Person verarbeiten darf. Es stellt die „Spielregeln“ für die Verarbeitung personenbezogener Daten dar.

Warum ist Datenschutz so wichtig? Kommt es zu Datenschutzverstößen kann der Ruf einer Organisation geschwächt werden. Ebenfalls können dadurch teure rechtliche Konsequenzen auf die Organisation zukommen sowie auf die verantwortliche Person. Datenschutz ist daher eine essenzielle Voraussetzung für digitale Lernplattformen und moderne Unternehmenskommunikation.

Kurzum: Datenschutz ist der Schutz personenbezogener und geschäftsrelevanter Daten vor unrechtmäßiger Nutzung.

Datensicherheit

Was ist Datensicherheit? Das sind Schutzmaßnahmen, die festgelegt werden, um personenbezogene Daten oder sonstige Betriebsgeheimnisse vor unberechtigten Zugriffen, Verlust oder Manipulation zu schützen.

Im Fokus stehen dabei drei Schutzziele:
  • Vertraulichkeit,
  • Integrität sowie
  • Verfügbarkeit.
Ziel ist die Vermeidung von Verletzungen und Bedrohungen der Schutzziele. Datensicherheit bildet somit das technische Rückgrat eines zuverlässigen digitalen Lernumfelds.

Didaktik

Didaktik ist laut Duden die „Lehre vom Lehren und Lernen.“ Sie spielt eine entscheidende Rolle in der Gestaltung von eLearning-Kursen. Ein didaktisch gut durchdachter Kurs ist mehr als nur Informationsvermittlung, er ist ein Erlebnis, das Lernende motiviert und langfristig Wissen verankert.

Was macht gute Didaktik im eLearning aus?
  • Klare Lernziele
  • Zielgruppenorientierte Inhalte
  • Interaktive Elemente
  • Storytelling und praxisnahe Beispiele
Nur durch durchdachte Didaktik entstehen nachhaltige, motivierende und effektive Lernformate, was wiederum der Schlüssel zum erfolgreichen digitalen Lernen ist.

Digitales Lernen

Beim digitalen Lernen unterstützt Technologie beim Lernen, es ist ein zentrales Element moderner Bildung und Weiterbildung. Dabei geht es nicht nur um Technologie, sondern vor allem um didaktisch sinnvoll eingesetzte digitale Lernformate.

Formen digitalen Lernens sind bspw.:
  • eLearning-Module und Web Based Trainings (ermöglicht individuelles Lernen, unabhängig von Ort und Zeit),
  • Live-Online-Schulungen und Webinare (interaktive Lernsessions in Echtzeit),
  • Blended Learning (verbindet die beiden oben genannten Punkte; es ist eine hybride Lernform, die Präsenzlernen mit digitalen Komponenten kombiniert).
Vorteile des digitalen Lernens:
  • Flexibilität
  • Individualisierung
  • Kosten- und Zeitersparnis
Auch wenn die Vorteile herausstechen, kann der soziale Aspekt zu kurz kommen. Hier können Blended Learning-Ansätze, eine Kombination aus Online- und Präsenz-Schulungen, den Ausgleich schaffen.

Drag-and-Drop-Interaktion

Die Drag-and-Drop-Aufgabe ist ein zentrales Element interaktiver eLearning-Kurse. Lernende ziehen Inhalte (wie bspw. Begriffe, Bilder oder Symbole) per Mausklick an die richtige Stelle und lernen dadurch spielerisch.

Vorteile
dieser Art von Aufgabe ist die Förderung der aktiven Auseinandersetzung mit Inhalten, die Unterstützung visuellen Lernens sowie die Motivation durch direkte Rückmeldung. Gerade in datenschutz- oder compliance-relevanten Schulungen, wo oft viel Wissen vermittelt wird, ermöglichen Drag-and-Drop-Interaktionen eine effektive Wissenskontrolle.

DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine EU-weite Regelung (mit dem erschlagenden Titel: Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG), die den Umgang mit personenbezogenen Daten durch öffentliche und private Stellen vereinheitlicht.

Ziel ist es, den Datenschutz für Einzelpersonen innerhalb der Europäischen Union zu stärken (Schutz der Privatsphäre) und gleichzeitig den ungehinderten Datenfluss im Europäischen Binnenmarkt sicherzustellen. Seit dem 25. Mai 2018 sorgt sie für einheitliche Standards in allen Mitgliedstaaten. Die DSGVO trat an die Stelle der bisherigen Datenschutzrichtlinie 95/46/EG aus dem Jahr 1995, die zuvor die Grundlage für den Schutz personenbezogener Daten und deren grenzüberschreitende Verarbeitung bildete.

Weitere Teile aus dieser Blogreihe: